Die ELA Container GmbH hat ihre Grundsätze für eine Geschäftsbeziehung, wie Integrität, Ehrlichkeit, Gesetzestreue und sozial verantwortungsbewusstes Handeln, im Verhaltenskodex für Geschäftspartner niedergeschrieben.
Durch unethisches und illegales Handeln wird dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, d. h. den Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden und anderweitigen interessierten Parteien, geschadet. Aus diesem Grund ist die konstruktive Mithilfe ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung und Prävention von illegalen und zweifelhaften Handlungen. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems soll dabei helfen, jegliches Fehlverhalten besser auffinden zu können!
Was kann gemeldet werden?
Über das ELA Hinweisgebersystem können folgende Verstöße gemeldet werden:
- Potenzielle schwere Regelverstöße durch Beschäftigte der ELA Container GmbH
- Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegende Risiken sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen in der Lieferkette der ELA Container GmbH
Bei anderen Meldungen, wie z. B. Beschwerden bzw. Feedback im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen der ELA Container GmbH, wenden Sie sich bitte an die verlinkten Kontaktdaten.
Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?
Die Abgabe von Hinweisen ist über das hierfür bereitgestellte Hinweisgebersystem der ELA Container GmbH jederzeit möglich.
Das Hinweisgebersystem erreichen Sie unter:
https://elacontainer.hinweisgeber-systeme.de/
Ihr Hinweis wird durch unseren Dienstleister TÜV Rheinland i-sec GmbH von einer externen Ombudsperson vertraulich entgegengenommen und gemäß den Vorgaben des HinSchG sowie des LkSG bearbeitet. Sie können in unserer Verfahrensordnung einsehen, wie die Bearbeitung des Hinweises erfolgt. Alle weiteren Informationen zu Ihrem Hinweis, der entsprechenden Bearbeitung und den Datenschutzhinweisen erhalten Sie direkt über das Hinweisgebersystem.
Externe Meldekanäle
Wir ermutigen zur Meldung von Fehlverhalten über das oben beschriebene ELA Hinweisgebersystem. Basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie, haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch ausgewiesene Behörden definiert (oder werden dies zeitnah tun), die auch Meldungen von Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.
Bei allgemeinen Fragen zum ELA Hinweisgebersystem wenden Sie sich bitte an interne.meldestelle@container.de.
Zur Abgabe von Hinweisen nutzen Sie jedoch bitte ausschließlich die o. g. Möglichkeiten über das Hinweisgebersystem.