ELA Container AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung und Lieferung – bei Geschäften mit Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Mietern („Auftraggeber“), wenn dieser Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten sowohl für Verträge über die Vermietung als auch für die Lieferung und Montage bzw. Installation beweglicher Sachen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu-gestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung oder Kündigung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung und/oder Montage/Installation an den Auftraggeber erklärt werden. 

§ 3 Vertragsgegenstand/Mietobjekt
(1) Vertragsgegenstand (im Folgenden „Mietobjekt“) beschreibt jeden Gegenstand, den wir als Auftragnehmer dem Auftraggeber in Erfüllung eines Vertrags zur Nutzung überlassen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen. Eine anderweitige Benutzung des Mietobjekts bedarf unserer vorherigen Genehmigung in Schrift- oder Textform. 
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen. Entsprechendes gilt für die während der Laufzeit des Mietvertrags vorzunehmenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Wir sind jederzeit berechtigt, das Mietobjekt zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder – durch Dritte – untersuchen zu lassen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietobjekt ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu unterrichten. Unabhängig davon, ist der Auftraggeber unverzüglich verpflichtet, eine entsprechende Anzeige bei der Polizei vorzunehmen.
(5) Das Mietobjekt ist an dem zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Standort aufzustellen. Der Auftraggeber haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietobjekts an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist nicht gestattet.
(6) Wird das Mietobjekt mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Das Mietobjekt wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
(7) Sollten Dritte das Mietobjekt durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich mindestens in Schriftform zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf unsere Eigentümerstellung schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis uns innerhalb von drei Tagen zu übermitteln. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die der Wiedererlangung und der entsprechenden Rechtsverfolgungskosten. Er verpflichtet sich angemessene Vorschüsse hierauf zu zahlen.
(8) Erforderliche Ver- und Entsorgungsanschlüsse werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dem Auftraggeber obliegt als Betreiber der Anlage insbesondere auch die Pflicht zur Legionellenprüfung nach § 31 TrinkwV vorzunehmen.
(9) Der Auftraggeber trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietobjekts als auch für dessen Unterhaltung und Betrieb während der Mietdauer. 

§ 4 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Verpflichtungen
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten und rechtzeitig die für die Aufstellung des Mietobjekts erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung und/oder Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, zu beschaffen.

(2) Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich über besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen zu informieren, deren Missachtung die Nutzung oder Aufstellung des Mietobjekts gefährden könnte.

(3) Sämtliche Gebühren, Beiträge, Steuern und sonstige Abgaben, beispielsweise die Grundsteuer, die während oder nach der Laufzeit des Mietvertrages anfallen und im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts durch den Auftraggeber stehen, übernimmt dieser. 

§ 5 Abholung/Lieferung, Gefahrübergang 
(1) Auf Kosten des Auftraggebers wird das Mietobjekt an den von diesem angegebenen Bestimmungsort durch uns geliefert oder von uns versandt und nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder abgeholt. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen. Auf Verlangen des Auftraggebers kann eine Abholung des Mietobjekts durch diesen erfolgen. Das Datum und die Uhrzeit wird durch uns festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt. 
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietobjekts geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Bei Versendung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietobjekts sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des Mietobjekts an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i. H. v. 10 EUR pro Container je Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (ins-besondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Miete und Zahlungsbedingungen 
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Mieten, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Miete ist jeweils zahlbar bis zum dritten Bankarbeitstag eines jeden Monats im Voraus. Im Falle verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Eingangs in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass uns kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ist der Auftraggeber mehr als 8 Tage im Verzug, haben wir das Recht, das Mietobjekt sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
(3) Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Tages des Mietendes. Mit der Lieferung/Versendung und Abholung in Zusammenhang stehende Kosten wie Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber.
(4) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 

§ 7 Mängelansprüche und Rügepflicht des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft unverzüglich zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Auftraggeber das Mietobjekt als mangelfrei und betriebsbereit an.
(2) Anfängliche Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, gehen nur dann zu unseren Lasten, sofern wir diese zu vertreten haben. Dies umfasst auch außervertragliche Mängel, sofern sie denselben Sachverhalt betreffen.

(3) Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht zur Mietminderung gemäß § 536 BGB, es sei denn, der Mangel ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden oder führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Mietminderung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen das Mietobjekt Wohnzwecken dient.

(4) Während der Mietzeit auftretende Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche unsererseits zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und verliert seine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Verschulden zur Last fällt. Mängel, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. 
(5) Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels der Mietsache verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Mangels. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

(6) Über Mietminderungsansprüche bei von uns anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich aus den vorstehenden Inhalten nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, die durch Mängel des Mietobjekts verursacht werden.


§ 8 Sonstige Haftung 
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

§ 9 Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung 
(1) Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung bzw. Abholung, sofern das Mietobjekt durch Umstände, die wir zu vertreten haben, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert oder abgeholt wird.
(2) Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat soweit nicht individuell andere Regelungen schriftlich vereinbart sind.
(3) Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist 3 Werktage, im Falle der Vermietung von Mietobjekten, die aus mehreren Containern zu einer Anlage verbunden wurden, 2 Wochen. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn der Mietzeit ist ausgeschlossen.
(4) Die Kündigung hat uns gegenüber in Textform unter Angabe der Belegnummer oder über unser Kündigungsformular https://www.container.de/kuendigung-mietvertrag auf der Website zu erfolgen.
(5) Nutzt der Auftraggeber das Mietobjekt nach Ablauf der Mietzeit weiter oder ist uns die Abholung des Mietobjekts wegen dem Auftraggeber zurechenbaren Verschuldens nicht möglich, besteht für die Zeit der Nutzung bzw. des Hindernisses der Abholung ein Anspruch unsererseits auf Entschädigung in Höhe der Miete und der sonstigen entstandenen Kosten. 
(6) Die Möglichkeiten, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 543 BGB. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch uns liegt ausdrücklich vor, wenn

- die bisherige ,mangelnde Zahlungsmoral des Auftraggebers geeignet ist, das Vertrauen in die weitere vertragliche Zusammenarbeit erheblich zu erschüttern
- der Auftraggeber das Mietobjekt trotz Abmahnung durch uns in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt
- der Auftraggeber das Mietobjekt unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt. 

§ 10 Höhere Gewalt 
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung, Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien oder behördlichen Maßnahmen verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen für den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

§ 11 Rückgabe des Mietobjekts 
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs zum Beendigungszeitpunkt, in ordnungsgemäßen Zustand und besenrein gesäubert zurückzugeben. Teilrückgaben sind ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 546a, 571 und 280, 286 BGB wird verwiesen.
(2) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Beschädigungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ihn ein Verschulden trifft. Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietobjekts, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch verursacht werden, sind vom Auftraggeber nicht zu vertreten.

(3) Sofern durch uns die Abholung des Mietobjekts bei dem Auftraggeber geschuldet ist, erfolgt diese in Absprache mit dem Auftraggeber. 
 

§ 12 Datenschutz 
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website www.container.de verfügbaren Datenschutzerklärung. 

 

§ 13 Schlussbestimmungen
 (1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Gerichtsbezirk wir unseren Sitz haben. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

Stand: 01.08.2024


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Lieferung - bei Geschäften mit Verbrauchern

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für den zwischen Ihnen als Käufer („Auftraggeber“) und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 2 Preise; Zahlung

(1) Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. Sie haben im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

(2) Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.

(3) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Auftraggeber dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 5 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

§ 5 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns,
unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar
darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

(5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

 

§ 7 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website www.container.de
verfügbaren Datenschutzerklärung.

 

§ 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand: 18.09.2019



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und/oder Lieferung – bei Geschäften mit Unternehmern


§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“), wenn dieser Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) sowie deren Montage und/oder Installation. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift oder Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

(4) Die Rechte des Auftraggebers gem. § 7 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Abholung, Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, behördliche Genehmigung
 (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort durch uns geliefert oder von uns versandt (Versendungskauf). Im Falle der Versendung, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen. Ist eine Lieferung oder Versendung der Ware nicht vereinbart, so ist von einer Abholung der Ware durch den Auftraggeber auszugehen. Im Falle der Abholung teilen wir dem Auftraggeber - sofern ein Abholungstermin nicht vereinbart ist - das Datum und die Uhrzeit für die Abholung mit. Zu diesem Termin stellen wir die Ware zur Abholung bereit.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; diese ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Auftraggeber wird alle mit dem Betrieb und/oder dem Bezug zu errichtender Anlagen stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einholen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Kosten der Lieferung trägt der Auftraggeber. Beim Versendungskauf trägt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber.

(3) Der Kaufpreis ist sofort fällig und zu zahlen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
 (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen)
auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 7 Mängelansprüche des Auftraggebers
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

(4) Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Auftraggeber hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(10) Die Bestimmungen zum Rücktrittsrecht oder zur Kaufpreisminderung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(11) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(12) Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
 

§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 

§ 9 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
 

§ 10 Datenschutz
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website www.container.de verfügbaren Datenschutzerklärung.
 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 49733 Haren - Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


Stand: 30.08.2023
 

Hotline
Fachberater vor Ort