Lagercontainer von ELA mieten
Hier kommt Ihre neue Lagermöglichkeit! Mit unseren Lagercontainern erhalten Sie einen optimalen Lagerplatz für jeden Bedarf und zuverlässigem Schutz vor Diebstahl sondern auch die Möglichkeit zur freien Gestaltung Ihrer neuen mobilen Aufbewahrungseinheit. Moderne Container mit optionalem Diebstahlschutz ermöglichen Ihnen den gewünschten Stellplatz für die Lagerung und den Transport von Waren, Baumaschinen oder Materialien in Dortmund. ELA Container zeichnen sich durch die besonders langlebige, robuste Verarbeitung, ihre Wetterbeständigkeit und die diebstahlsichere Verriegelung aus, sodass Ihr Eigentum trocken und geschützt aufbewahrt werden kann.

Die sehr stabile 6 Millimeter starke Stahlrahmenkonstruktion mit optionaler Diebstahlsicherung sichert das Lagergut zuverlässig.

Flexible Optionen zur Einrichtung wie Werkbänke, Heizungen oder Schwerlastregale ermöglichen ein angenehmes Arbeiten.

Stabil verzinkte, doppelwandige Türen schützen den Lagercontainer vor unbefugtem Betreten, zudem sichern sie gelagerte Waren.

Elektronische Arbeitsgeräte werden bei Bedarf mit einem Starkstromanschluss im Lagercontainer angeschlossen und direkt aufgeladen.
FAQ
Welche Vorteile bietet ein Lagercontainer?
Lagercontainer sind flexibel einsetzbar, robust und wetterfest, was sie ideal für die Lagerung verschiedenster Güter macht. Durch ihre standardisierten Größen lassen sie sich leicht transportieren und stapeln, was Platzersparnis und leichte Zugänglichkeit ermöglicht. So sind Ihre Waren, Werkzeuge und Maschinen jederzeit vor der Witterung und unbefugtem Zugriff geschützt.
Wie viel kostet es, einen mobilen Lagercontainer zu mieten?
Der Preis für die Miete eines Lagercontainers pro Monat variiert je nach Größe, Zustand (neu oder gebraucht) und Mietdauer. Wenden Sie sich an Ihre Fachberaterin in Dortmund, um eine erste Preiseinschätzung zu erhalten.
Ist ein Lagercontainer in Dortmund genehmigungspflichtig?
Ja, in Dortmund ist die Aufstellung eines Lagercontainers in der Regel genehmigungspflichtig – sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.
Für das Abstellen eines Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Gehwegen, Parkstreifen oder Seitenstreifen ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich. Diese Genehmigung muss über einen Containerdienst bei der Stadt Dortmund beantragt werden.
Auch auf privatem Grund kann eine Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn der Container dauerhaft genutzt wird oder baurechtliche Vorschriften betroffen sind. Es empfiehlt sich, vor der Aufstellung eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde zu stellen, um die Genehmigungspflicht im konkreten Fall zu klären.